Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG / vorläufigen Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 GastG
Hinweise:
Die eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.Die Rücksendung ist auf dem Postweg möglich.
Ansprechpartner:
Mike NickelTel.: 06195 803603
Zimmer 008
Gebühren:
Die Gebühr wird nach der Größe der Gaststätte errechnet.Unterlagen:
* Führungszeugnis (Auskunft einer Behörde), das bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung zu beantragen ist und von dem Bundeszentralregister in Berlin ausgestellt wird.* Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung zu beantragen ist und von dem Bundeszentralregister in Berlin ausgestellt wird.
* Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichtes (nur bei Kapitalgesellschaften)
* Auszug/Auszüge über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts/der Amtsgerichte, in dessen/deren Bezirk Sie in den letzten drei Jahren Ihren Wohnsitz oder Ihre gewerbliche Niederlassung hatten.
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie/Ihren Betrieb zuständigen Finanzamtes
* Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
* Maßstabsgerechte Pläne (Grundrisse, Schnitt M1:100 und Lageplan M1:500/1000) der für den Betrieb des Gewerbes und den Aufenthalt von Beschäftigten vorgesehenen Räume in doppelter Ausfertigung.
* Gesundheitszeugnis/se für die Person/en, die mit dem gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln beschäftigt sind.
* Miet-/Pachtvertrag für die der Ausübung des Gewerbes dienenden Räumlichkeiten (sofern Miet- oder Pachtvertrag besteht)
Bemerkungen:
Wegen der Komplexität des Vorganges wird persönliche Vorsprache dringend empfohlen.Zum Ausfüllen im Acrobat-Reader
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