Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Abfall

Sperrmüll

Sperrmüll-Straßensammlung

Sperrmüll wird in haushaltsüblichen Mengen eingesammelt (Sperrmüll-Straßensammlung). Die Abfuhrtermine für Ihren Abfuhrbezirk entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender der Stadt Kelkheim (Taunus).

Sperrmüll ist sperriger Abfall, der wegen seiner Abmessungen nicht in den auf dem Grundstück stehenden Restmüllbehälter passt. Der Sperrmüll darf nicht in Säcke verpackt werden. Das einzelne Abfallstück darf höchstens 2 m lang und maximal 50 kg schwer sein. Der Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis 06.00 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend des Abfuhrtages, herauszustellen (Ausnahmen werden am jeweiligen Termin genannt).

Achtung: Produkte mit fest verbauten elektrischen Teilen, z. B. elektrisch verstellbare Fernsehsessel, müssen als Elektroschrott gesondert entsorgt werden. Ebenso darf keinerlei Elektronik mehr zum Sperrmüll gegeben werden. Das bedeutet, dass Möbelstücke oder Haushaltsgegenstände mit elektrischen Komponenten, wie z. B. Vitrinen, Wohnzimmer- und Spiegelschränke mit Beleuchtung, Kosmetikspiegel, Whirlpools, Massagesessel usw. nur dann zum Sperrmüll gestellt werden dürfen, wenn vorher alle elektrischen Teile ausgebaut wurden. Dies betrifft auch Sperrmüllgegenstände, die auf dem Wertstoffhof abgegeben werden. Diese ausgebauten Elektroteile (Elektrokabel, Lampenfassungen etc.) können samstags während der Öffnungszeit von 08.00 bis 12.00 Uhr auf dem Wertstoffhof, Zeilsheimer Weg 5, in Kelkheim-Münster kostenlos abgegeben werden.

Nicht zur Sperrmüll-Straßensammlung gehören: Industrie- und Gewerbeabfälle, Bauschutt, Bauteile, Einfriedungen, behandeltes Holz (z. B. Jägerzaun), Bauelemente (z. B. Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen), Papier, Pappe, Kartonagen, Bücher, Porzellan, keramische Sanitärelemente, Säcke mit Restmüll, Grünabfälle, Einzelteile von Kraftfahrzeugen, Teile aus Umbauten oder Renovierungen, Elektrogroßeräte, TV-Geräte sowie Monitore.

Zusätzliche Möglichkeit zur Abgabe von Sperrmüll

Zusätzlich zu den Abfuhrterminen können Sie Sperrmüll bis zu einer Menge von 1,0 m³ pro gebührenzahlendem Haushalt während der Öffnungszeiten samstags von 08.00 bis 12.00 Uhr kostenlos zum Wertstoffhof, Zeilsheimer Weg 5, bringen (Sperrmüll-Wertstoffhof). Dieser Service ist nur für Kelkheimer Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Bitte weisen Sie sich gegenüber dem Annahmepersonal gegebenenfalls als Kelkheimer Einwohnerin oder als Kelkheimer Einwohner aus.

Für mich nutzlos für andere brauchbar

Gut erhaltene Möbel oder Gegenstände können im Amtsblatt unter der Rubrik "Für mich nutzlos - für andere brauchbar" kostenlos inseriert werden. Einen Vordruck finden Sie hier oder Sie holen sich den Vordruck im Kelkheimer Rathaus ab.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Christmann, Tel. 06195 803-952

Auszug aus der Abfallsatzung der Stadt Kelkheim (Taunus):
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§5 Getrennte Einsammlung von Abfällen zur Verwertung und sperrigen Abfällen im Holsystem

(9) Zur Einsammlung von sperrigen Abfällen in haushaltsüblichen Mengen (Abs. 1 Buchstabe e) führt die Stadt viermal jährlich Sperrmüllabfuhren durch. An den hierzu vorgesehenen Abfuhrtagen sind die sperrigen Abfälle vom Benutzungspflichtigen bis 07.00 Uhr am Abfuhrtag, frühestens jedoch am Vorabend des Abfuhrtages unter Beachtung der weiteren Regelungen in dieser Satzung zur Abfuhr gemäß § 10 bereitzustellen. Sperrige Abfälle sind ausschließlich feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in den auf dem Grundstück stehenden Restmüllbehälter passen. Das einzelne Abfallstück darf höchstens 2,00 m lang und maximal 50 kg schwer sein.

Von der Sperrmüllabfuhr insbesondere ausgeschlossen sind:
a) Restmüll (auch in Säcken oder anderen Behältern);
b) Abfallstoffe aller Art aus Gewerbe- und Industriebetrieben;
c) Bauschutt, Sanitärgegenstände, Steine, Erde, Sand, Zement, Baumwurzeln sowie Baumstämme;
d) Fäkalien und Tierkadaver;
e) flüssige Stoffe aller Art, z. B. Farbreste, Öl usw.;
f) Säuren, wassergefährdende, ölhaltige, zündfähige, explosive, radioaktive, giftige sowie gasentwickelnde Stoffe;
g) Autowracks, Maschinen und Teile derselben;
h) Altreifen;
i) Ölöfen und Öltanks;
j) kompostierbare Gartenabfälle;
k) Zeitungen, Zeitschriften, Kartonagen;
l) Altglas;
m) belastetes Altholz;
n) Elektro- und Elektronikschrott;
o) Elektrogroß-, Kühl- und oder Gefriergeräte, Bildschirme wie Monitore und Fernseher.

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(11) Soweit Gegenstände, die nicht zu der jeweiligen Abfuhr zugelassen sind, auf öffentlichen Verkehrsflächen bestimmungswidrig für die Abfuhr am Abfuhrtag abgestellt werden und eine Mitnahme von den Beauftragten der Stadt durch Stehen lassen verweigert wird, müssen die Gegenstände am Abfuhrtag von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt werden.

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