Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Friedhöfe

Abräumen von Gräbern


Auf den Friedhöfen sind bei einigen Gräbern zum 31.12.2022 die Nutzungsrechte abgelaufen. Diese Gräber sind bis zum  31.07.2023  abzuräumen. Gemäß § 27 der Friedhofsordnung wird der Abräumtermin hiermit 6 Monate vorher öffentlich bekannt gemacht.

Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, die Grabanlagen (Grabstein einschließlich Fundament, Einfassung, Pflanzen) selbst zu entfernen. Für diesen Zweck stellt die Friedhofsverwaltung von Freitag, dem 30.06.2023 bis einschließlich Montag, dem 31.07.2023 Container auf den Friedhöfen zur Einlagerung der abgeräumten Grabsteine und Einfassungen kostenlos zur Verfügung. Nach Ablauf der oben genannten Frist gehen die nicht entfernten Grabanlagen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Kelkheim über. Die Abräumarbeiten werden dann kostenpflichtig von der Stadt Kelkheim durchgeführt.

Gräber bei denen die Abräumkosten bereits bei Erwerb des Nutzungsrechts entrichtet wurden, werden nach dem 31.07.2023 unaufgefordert von der Friedhofsverwaltung abgeräumt.

Wir weisen an dieser Stelle auf die Möglichkeit des Nachkaufs von Nutzungsrechten bei Wahl-, Wahltief-, Urnen- und Kindergräbern hin. Sofern ein Nachkauf gewünscht wird ist dies bis zum 30.05.2023 der Friedhofsverwaltung schriftlich mitzuteilen. Die Abräumkosten richten sich nach der aktuellen Friedhofsgebührensatzung und betragen zurzeit für ein
  • Reihengrab, 220,00 ¤
  • Kindergrab, 125,00 ¤
  • Wahlgrab - je Grabstelle, 280,00 ¤
  • Wahltiefgrab, 280,00 ¤
  • Urnengrab, 190,00 ¤
Abzuräumen sind folgende Grabstätten:
  • Reihengräber, Belegung 1997 und früher
  • Urnenreihengräber, Belegung 1997 und früher
  • Urnengräber, Belegung 2007 und früher
  • Kindergräber, Belegung 2002 und früher
  • Wahl- und Wahltiefgräber, siehe Hinweisaufkleber auf Grabstein
Alle Gräber deren Nutzungsfrist zum 31.12.2022 abgelaufen ist, werden bis zum 30.05.2023 mit einem grünen Hinweisaufkleber versehen. Voraussetzung für die Abräumung ist, dass nach 1997 keine Erdbestattung und nach 2007 keine Urnenbeisetzung in der Grabstätte erfolgt ist, da die Ruhefristen von  25 Jahren bei Erdbestattungen bzw. 15 Jahren bei Urnenbeisetzungen gewahrt werden müssen.

Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Papesch von der Friedhofsverwaltung, Tel.: 06195 803-953.
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