Friedhöfe
Abräumen von Gräbern

Auf den Friedhöfen sind bei einigen Gräbern zum 31.12.2022 die Nutzungsrechte abgelaufen. Diese Gräber sind bis zum 31.07.2023 abzuräumen. Gemäß § 27 der Friedhofsordnung wird der Abräumtermin hiermit 6 Monate vorher öffentlich bekannt gemacht.
Wir weisen an dieser Stelle auf die Möglichkeit des Nachkaufs von Nutzungsrechten bei Wahl-, Wahltief-, Urnen- und Kindergräbern hin. Sofern ein Nachkauf gewünscht wird ist dies bis zum 30.05.2023 der Friedhofsverwaltung schriftlich mitzuteilen. Die Abräumkosten richten sich nach der aktuellen Friedhofsgebührensatzung und betragen zurzeit für ein
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Papesch von der Friedhofsverwaltung, Tel.: 06195 803-953.
Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, die Grabanlagen (Grabstein einschließlich Fundament, Einfassung, Pflanzen) selbst zu entfernen. Für diesen Zweck stellt die Friedhofsverwaltung von Freitag, dem 30.06.2023 bis einschließlich Montag, dem 31.07.2023 Container auf den Friedhöfen zur Einlagerung der abgeräumten Grabsteine und Einfassungen kostenlos zur Verfügung. Nach Ablauf der oben genannten Frist gehen die nicht entfernten Grabanlagen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Kelkheim über. Die Abräumarbeiten werden dann kostenpflichtig von der Stadt Kelkheim durchgeführt.
Gräber bei denen die Abräumkosten bereits bei Erwerb des Nutzungsrechts entrichtet wurden, werden nach dem 31.07.2023 unaufgefordert von der Friedhofsverwaltung abgeräumt.
- Reihengrab, 220,00 ¤
- Kindergrab, 125,00 ¤
- Wahlgrab - je Grabstelle, 280,00 ¤
- Wahltiefgrab, 280,00 ¤
- Urnengrab, 190,00 ¤
- Reihengräber, Belegung 1997 und früher
- Urnenreihengräber, Belegung 1997 und früher
- Urnengräber, Belegung 2007 und früher
- Kindergräber, Belegung 2002 und früher
- Wahl- und Wahltiefgräber, siehe Hinweisaufkleber auf Grabstein