Friedhöfe
Abräumen von Gräbern
Auf den Friedhöfen sind bei einigen Gräbern zum 31.12.2023 die Nutzungsrechte abgelaufen. Diese Gräber sind bis zum 31.07.2024 abzuräumen. Gemäß § 27 der Friedhofsordnung wird der Abräumtermin hiermit 6 Monate vorher öffentlich bekannt gemacht.
Wir weisen an dieser Stelle auf die Möglichkeit des Nachkaufs von Nutzungsrechten bei Wahl-, Wahltief-, Urnen- und Kindergräbern hin. Sofern ein Nachkauf gewünscht wird ist dies bis zum 30.05.2024 der Friedhofsverwaltung schriftlich mitzuteilen. Die Abräumkosten richten sich nach der aktuellen Friedhofsgebührensatzung und betragen zurzeit für ein
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Papesch von der Friedhofsverwaltung, Tel.: 06195 803-953.
Die Nutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, die Grabanlagen (Grabstein einschließlich Fundament, Einfassung, Pflanzen) selbst zu entfernen. Für diesen Zweck stellt die Friedhofsverwaltung von Freitag, dem 28.06.2024 bis einschließlich Montag, dem 31.07.2024 Container auf den Friedhöfen zur Einlagerung der abgeräumten Grabsteine und Einfassungen kostenlos zur Verfügung. Nach Ablauf der oben genannten Frist gehen die nicht entfernten Grabanlagen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Kelkheim über. Die Abräumarbeiten werden dann kostenpflichtig von der Stadt Kelkheim durchgeführt.
Gräber bei denen die Abräumkosten bereits bei Erwerb des Nutzungsrechts entrichtet wurden, werden nach dem 31.07.2024 unaufgefordert von der Friedhofsverwaltung abgeräumt.
- Reihengrab, 220,00 ¤
- Kindergrab, 125,00 ¤
- Wahlgrab - je Grabstelle, 280,00 ¤
- Wahltiefgrab, 280,00 ¤
- Urnengrab, 190,00 ¤
- Reihengräber, Belegung 1998 und früher
- Urnenreihengräber, Belegung 1998 und früher
- Urnengräber, Belegung 2008 und früher
- Kindergräber, Belegung 2003 und früher
- Wahl- und Wahltiefgräber, siehe Hinweisaufkleber auf Grabstein