Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Meldeamt

Anmeldung in Kelkheim - Informationen

Hinweise:
Bei Familien ist nur die Unterschrift einer Person erforderlich. Ausweisdokumente sind von allen anzumeldenden Familienangehörigen vorzulegen.

Fristen:
Die Anmeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.

Gebühren:
Die Anmeldung ist gebührenfrei. Lediglich die Anschriftenänderung auf dem Kfz-Schein kostet 10,80 ¤. Dies ist aber nur innerhalb des Main-Taunus-Kreises möglich.

Unterlagen:
Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderausweis.
Wenn kein Kinderausweis vorhanden ist, dann die Geburtsurkunde. Zieht ein Elternteil alleine mit einem minderjährigen Kind zu, genügt dessen Unterschrift. Bei alleinigem Sorgerecht von Alleinerziehenden ist die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.

Falls vorhanden - elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit Zusatzblatt

Bei erstmaligen Zuzügen aus dem Ausland oder Wiederzuzug nach Deutschland werden zusätzlich benötigt: die letzte inländische Anschrift

  • Heiratsurkunde (zum Nachweis der Eheschließung)
  • Geburtsurkunden von Kindern (zum Nachweis der Elterneigenschaft)
  • ggf. Sterbeurkunde von Ehepartner (zum Nachweis des Familienstandes)
  • ggf. Rechtskräftiges Scheidungsurteil in der BRD anerkannt (zum Nachweis des Familienstandes)

Diese Urkunden sind im Original vorzulegen. Sind die Urkunden im Ausland ausgestellt, müssen diese Nachweise zusätzlich durch einem von einem Gericht in Deutschland zugelassenem Übersetzer übersetzt werden oder internationale Urkunden vorgelegt werden.

Einen Ratgeber zur Ummeldung finden Sie durch klicken auf folgenden Link:

https://www.hausfrage.de/ummelden/

Bemerkungen:
Am 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz ergeben sich wichtige Veränderungen, die vor allem auch für Wohnungsgeber von Bedeutung sind. Künftig ist der Wohnungsgeber (Eigentümer, Vermieter) verpflichtet, bei der Anmeldung und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) mitzuwirken.

Der Wohnungsgeber muss der meldepflichtigen Person den Einzug oder Auszug schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigen, damit die meldepflichtige Person diese Bestätigung der Meldebehörde vorlegen kann.

Die Muster für die Wohnungsgeberbestätigung können bei der Meldebehörde im Rathaus abgeholt, per E-Mail unter meldebehoerde@kelkheim.de angefordert werden oder gleich hier
heruntergeladen werden. 


« Seitenanfang