Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Meldeamt

Anmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an-/ummelden.

Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben. Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern muss für eine Änderung des Hauptwohnsitzes ggf. eine Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils vorgelegt werden.

Zur Vornahme der An/Ummeldung ist die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung notwendig (Mietvertrag ist nicht ausreichend). Das Muster für die Wohnungsgeberbestätigung können bei der Meldebehörde im Rathaus abgeholt, per E-Mail unter meldebehoerde@kelkheim.de angefordert werden oder in unserer Formularrubrik heruntergeladen werden.

Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)
  • Identitätsausweis oder Reisepass und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Bei Wohnungseigentum wird ein Eigentümernachweis benötigt
  • Für minderjährige Kinder: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • ggf. Einverständniserklärung nicht vorsprechender Elternteile mit dem Original oder der Kopie des Ausweisdokumentes
  • Bei alleinigem Sorgerecht von Alleinerziehenden ist die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
Bei erstmaligen Zuzügen aus dem Ausland oder Wiederzuzug nach Deutschland werden zusätzlich benötigt:
  • die letzte inländische Anschrift
  • Heiratsurkunde (zum Nachweis der Eheschließung)
  • Geburtsurkunden von Kindern (zum Nachweis der Elterneigenschaft)
  • ggf. Sterbeurkunde vom Ehepartner (zum Nachweis der Familienstandes)
  • ggf. Rechtskräftiges Scheidungsurteil in der BRD anerkannt (zum Nachweis des Familienstandes)
Diese Urkunden sind im Original vorzulegen. Sind die Urkunden im Ausland ausgestellt worden, müssen diese Nachweise zusätzlich durch einen von Gericht in Deutschland zugelassenen Übersetzer übersetzt werden oder internationale Urkunden vorgelegt werden.

Einen Ratgeber zur Ummeldung finden Sie durch klicken auf folgenden Link:


Gebühren:
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Lediglich die Anschriftenänderung auf dem Kfz-Schein kostet 10,80 ¤. Dies ist aber nur innerhalb des Main-Taunus-Kreises möglich und wenn noch keine Anschriftsänderung vorgenommen wurde.


« Seitenanfang