Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Meldeamt

Abmeldung des Wohnsitzes

Wer muss sich in Kelkheim abmelden?

Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen (Abmeldung bis zu einer Woche im Voraus), eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben oder sich ohne festen Wohnsitz melden wollen.

Weitere Informationen:
  • Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich
  • Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden
  • Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Meldepflicht selbst ausüben
  • Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Sie müssen bei Ihrer neuen zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Informationen zur Berichtigung des Melderegisters (Wegzug) erhalten wir dann von der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes.
  • Zweitwohnsitz: Die Abmeldung des Zweitwohnsitzes erfolgt bei der Behörde, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist. Diese ist entweder selbstständig oder mit einer Vollmacht abzumelden.

Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden) der abzumeldenden Person
  • Identitätsausweis und ggf. elektronischer Aufenthaltstitel bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Für minderjährige Kinder: Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde (Original)
  • Mit der Abmeldung können auch Dritte bevollmächtigt werden; Ausweise der Meldepflichtigen sind vorzulegen. Grundsätzlich muss bei allen Vorgängen die durch einen Bevollmächtigten erledigt werden sollen, der Ausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden. Die Vollmacht muss im Original vorgelegt werden. Die Unterschrift auf der Vollmacht muss mit der Unterschrift auf dem Dokument übereinstimmen.
  • die Anschrift im Ausland


« Seitenanfang