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Meldeamt

Beantragung eines Führungszeugnisses

Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Daneben kann aber auch die gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen - einen Antrag stellen.

Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragen. Dabei muss man seinen Bundespersonalausweis oder Reisepass mitbringen.

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.

Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitige eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorliegt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.

Gebühren in Höhe von 13,00 ¤ (EU Führungszeugnis 13,00 EUR) werden bei Beantragung fällig.



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