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Meldeamt

Beantragung eines Bundespersonalausweises / vorläufigen Bundespersonalausweises

Hinweise:
Persönliche Vorsprache des Antragstellers (Ausweisdokument oder Geburtsurkunde zur Identifizierung mitbringen). Vor Vollendung des 16. Lebensjahres in Begleitung beider Erziehungsberechtigten unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes. Falls nur ein Erziehungsberechtigter erscheint, so ist das Formular zur Einverständniserklärung der Eltern zur Beantragung eines Bundespersonalausweises (siehe unten) ausgefüllt mitzubringen. Ab dem 16. Lebensjahr benötigen die Jugendlichen für die Beantragung des Bundespersonalausweises keine Einverständniserklärung mehr.

Gebühren:

Die Gebühren werden bei Beantragung fällig.

Sie betragen:
  • bei Antragstellung unter 24 Jahren: 22,80 ¤
  • bei Antragstellung ab 24 Jahren: 37,00 ¤
Unterlagen:
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • falls vorhanden, die Geburtsurkunde
Bemerkungen:
Die Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt, so dass sich eine Bearbeitungszeit von ca. 3 bis 4 Wochen ergibt. Sollten Sie für diese Zeit einen Ausweis benötigen, so können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Für diesen fällt ist eine Gebühr von 10,00 ¤ an.


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