Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Meldeamt

Beantragung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweises

Die Ausstellung eines Personalausweises ist nur bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes möglich. Die Beantragung eines Personalausweises für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt der sorgeberechtigten Person, die den Aufenthalt bestimmt. Die antragsberechtigte Person und ihr gesetzlicher Vertreter müssen persönlich erscheinen.

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen,die einen gültigen "Reisepass" besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einPersonalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.

Der neue Personalausweis dient gleichzeitig als Online-Ausweisdokument.

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer ist vo Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig
  • Antragstellung ab einschließlich 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Benötigte Unterlagen:
  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde  im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Bevor das Ausweisdokument ausgestellt werden kann, wird die Qualität des Lichtbilds geprüft. Ist diese nicht ausreichend, kann das Ausweisdokument nicht ausgestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Bei Namensänderung durch Eheschließung: Heiratsurkunde / Stammbuch mit Bescheinigung über die neue Namensführung im Original.
  • Bei sonstiger Namensänderung, Ehescheidung, Eintragung eines Doktortitels: entsprechende Urkunde, z.B. Bescheinigung über Namensänderung vom Rechtsamt / Standesamt, Promotionsurkunde usw. im Original.

Personalausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:

Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Bevor das Ausweisdokument ausgestellt werden kann, wird die Qualität des Lichtbilds geprüft. Ist diese nicht ausreichend, kann das Ausweisdokument nicht ausgestellt werden.
  • Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Pass des weiteren Sorgeberechtigten im Original vorgelegt werden (zwecks Unterschriftenvergleich)
  • Geburtsurkunde
  • Bei Alleinerziehenden ist neben dem entsprechenden Personalausweis oder Reisepass ein Nachweis über das Sorgerecht oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes erforderlich.

Hinweise:
  • Die eigenhändige Unterschrift ist erforderlich ab dem 10. Lebensjahr
  • Fingerabdrücke sind erforderlich ab dem 6. Lebensjahr

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Gebühren:
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 ¤
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: 37,00 ¤
  • vorläufigen Personalausweis: 10,00 ¤

Rechtsgrundlagen



« Seitenanfang