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Meldeamt

Beantragung eines Kinderreisepasses

Hinweise:
Antragsteller muss persönlich Anwesend sein in Begleitung der Erziehungsberechtigten unter Vorlage des eigenen Ausweisdokumentes. Falls nur ein Erziehungsberechtigter erscheint, so ist das Formular zur Einverständniserklärung der Eltern zur Beantragung eines Kinderreisepasses (siehe unten) ausgefüllt mitzubringen.

Gebühren:

Die Gebühren werden bei Beantragung fällig. Sie betragen:

  • für den Kinderreisepass: 13,00 ¤
  • für die Verlängerung oder Lichtbildaktualisierung: 6,00 ¤

Unterlagen:

- aktuelles biometrisches Passbild
- Geburts- oder Abstammungsurkunde, Bundespersonalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis / Kinderreisepass (sollten die Antragsdaten im alten Dokument von den bisherigen Daten abweichen, sind entsprechende Urkunden vorzulegen)

Bemerkungen:

Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig und kann bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert werden.



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