Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Standesamt

Beurkundung von Sterbefällen

Auch die Beurkundung von Sterbefällen gehört zum Aufgabenbereich des Standesamtes.
Das Standesamt ist zuständig für die im Standesamtsbezirk verstorbenen Personen, sowie für die hier wohnhaft gewesenen und im Ausland verstorbenen deutschen Staatsangehörigen (Nachbeurkundung) und für die Beurkundung von Kriegssterbefällen.

In der Regel erledigt der Bestatter die Formalitäten für Sie.

Folgende Unterlagen sollten Sie für den Bestatter bzw. für die Beurkundung bereithalten:

  • die Geburtsurkunde des / der Verstorbenen
  • bei verheiratet, geschiedenen oder verwitweten Personen einen Nachweis über den Familienstand (Heiratsurkunde, Eheregisterabschrift / -ausdruck, Sterbeurkunde des anderen Ehegatten, Scheidungsurteil, Todeserklärung).

Nach Beurkundung erhalten Sie jeweils eine gebührenfreie Sterbeurkunde für Rentenzwecke und die Krankenkasse.
Weitere Urkunden für private Zwecke (Versicherung, Bank, Nachlassgericht und Notar) sind gebührenpflichtig.


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