Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Steuern und Abgaben

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird in zwei Arten unterschieden
  • Grundsteuer A - für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft
  • Grundsteuer B - für bebaute und sich im Bauerwartungsland befindliche Grundstücke
Die Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der sich aus dem Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit ergibt. Für die Ermittlung der Einheitswerte, sowie der Festsetzung der Grundsteuermessbeträge ist das jeweilige örtliche Finanzamt zuständig. An diese Besteuerungsgrundlage ist die Stadt oder Gemeinde zwingend gebunden.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils gültigen Hebesatz. Diese werden von der Stadt Kelkheim in der Haushaltssatzung festgelegt.
Rechtsgrundlagen für die Grundsteuererhebung
Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz, Grundsteuergesetz, Gesetz über die Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern

Ihre Ansprechpartnerinnen im Rathaus:
Jeanette Lornatus
Tel.: 06195 803-406
E-Mail: jeanette.lornatus@kelkheim.de

Karin Berger-Huppert
Tel.: 06195 803-407
E-Mail: karin.berger-huppert@kelkheim.de



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