Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Verkehr

Verkehrsplanungen

Generalverkehrsplan, Teil MIV 1. Stufe: Bestandsanalyse
Im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2005 hat die Stadt Kelkheim (Taunus) von einem Verkehrsplanungsbüro den derzeit gültigen Generalverkehrsplan erarbeiten lassen. Begonnen wurde im Mai 2000 mit Erhebungen der Verkehrsmengen auf der Basis von Verkehrszählungen und Befragungen der Verkehrsteilnehmer. Auf dieser Grundlage wurde ein digitales Verkehrsmodell erstellt, welches Aussagen zur Wirksamkeit geprüfter Einzelmaßnahmen erlaubte. Die Ergebnisse dieser Bestandsanalyse können Sie unten herunterladen.

Weiterhin wurden zahlreiche Maßnahmenvorschläge der Verkehrsplaner sowie der Mandatsträger geprüft, diskutiert und gegeneinander abgewogen. Es fanden mehrere Ortsbegehungen und Termine mit dem Fahrrad statt. Abschließend hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) in ihrer Sitzung am 11. Juli 2005 den Generalverkehrsplan beschlossen. Danach wurden vom Planungsbüro bis in das Jahr 2006 hinein die beschlossenen Einzelmaßnahmen in die Entwurfsfassung eingearbeitet.


Generalverkehrsplan, Teil MIV 2. Stufe: Zielkonzept und Maßnahmen
Die zusammenfassende Endfassung für den motorisierten Individualverkehr mit dem Zielkonzept und den Maßnahmen vom 07.09.2006  können Sie unten auch herunterladen.

Generalverkehrsplan, Teil Radverkehr
Für den Teil Radverkehr können Sie die Bestandsanalyse sowie Prognose und Zielkonzeption vom 14.08.2006 unten herunterladen.

Bestandteil dieser Planung ist ein Maßnahmenkatalog, welcher auch mit finanzieller Förderung des Landes weitgehend umgesetzt ist.
 
Realisiert wurden folgende beschlossene Maßnahmen:
  • Radfernweg R 8 südlich um die Gewerbegebietserweiterung herum führen
  • Belag des Weges zwischen Mittelweg und Stadtmitte Nord verbessern 
  • Radverkehr nicht über die Hornauer Straße sondern entlang des Liederbaches sowie zusätzlich über die Feldbergstraße führen 
  • Feldweg zwischen der Niederhofheimer Straße und der Unterführung Schmieher Weg unter der B 519 als ganzjährig befahrbarer Weg befestigen. 
  • Befestigung des Feldweges zwischen Schwimmbad und der Straße Am Waldeck (Verlängerung der Straße Am Feldbergblick) 
  • Schaffung eines Verbindungsweges zwischen Garagenstraße und Parkstraße über die städtischen Grundstücke Parkstraße 6 a und 8 
  • Radweg Eppstein – Fischbach entlang der B 455 mit Anschluss an die Straße Am Hirtengraben 
  • Radweg entlang der L 3016 zwischen Knoten Münster und Liederbach 
  • Radweg entlang des Liederbaches zwischen Münster und Liederbach großzügig frei schneiden 
  • Aufstellung von Informationstafeln mit dem beschilderten Radroutennetz 
  • Radverkehrsgerechter Umbau der Bahnunterführung Berliner Ring – Gagernring 
  • Ausbau des Verbindungsweges zwischen Haingraben und Gesamtschule in Fischbach
  • Befestigung des Erdweges zwischen Parkplatz Breite Weg und Verlängerung der Zufahrt zum Rettershof 
  • Befestigung eines Waldweges zwischen Parkplatz Landsgraben in Ruppertshain und dem Kramerweg in Richtung Ehlhalten
  • Freigabe aller Feld- und Waldwege für den Radverkehr durch Austausch der entsprechenden Beschilderung
  • Freigabe von Einbahnstraßen in Kelkheim für den Radverkehr in Gegenrichtung
In Kelkheim stellt sich die Situation hinsichtlich der Freigabe von Einbahnstraßen und Fußgängerzonen für den Radverkehr derzeit wie folgt dar:
  • „Echte“ Einbahnstraßen mit VZ 220 und VZ 267: 17 Straßen bzw. Straßenabschnitte vorhanden. Davon sind 16 für Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben.
  • „Unechte“ Einbahnstraßen nur mit VZ 267: 3 Straßen bzw. Straßenabschnitte vorhanden. Alle sind für Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben.
  • Alle Fußgängerzonen in der Stadt Kelkheim (Taunus) sind für den Radverkehr freigegeben.

Einzige nicht freigegebene Einbahnstraße in Kelkheim wird der Klosterberg bleiben. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde auch diese Straße besichtigt. Alle Teilnehmer einschließlich des ADFC waren der Auffassung, dass dort die Freigabe aufgrund der geringen Fahrbahnbreite von lediglich 3 m in Verbindung mit grobem Kopfsteinpflaster, schlechter Einsicht durch eine Rechtskurve und starkem Gefälle nicht vertreten werden kann.

Die vermutlich wichtigste Maßnahme war jedoch die Erarbeitung eines Beschilderungskonzeptes und deren Umsetzung auf der Grundlage des beschlossenen Radroutennetzes. Die Beschilderungsplanung selbst ist im Frühjahr 2008 komplett umgesetzt worden.

Darüber hinaus wurden alle Sackgassen im Stadtgebiet hinsichtlich der Durchlässigkeit für Fußgänger oder den Radverkehr überprüft. Wo die Durchlässigkeit gegeben ist, finden Sie heute flächendeckend folgende Beschilderung:



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