Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Naturschutz in Kelkheim

Naturschutzgebiete Kelkheim

Naturschutzgebiet seit 10. September 1992
Größe: 84,69 ha

Schutzgrund

Erhaltung und Förderung der artenreichen Wiesenflächen mit der großen Standort-, Struktur- und Nutzungsvielfalt. Das reichhaltige Mosaik artenreicher Grünlandbestände, Brachen, Streuobstwiesen, Heckenzüge und Gewässer bildet einen Lebensraum für zahlreiche seltene und zum Teil bestandsbedrohte Tier- und Pflanzenarten.

Landschaftliche Entwicklung

Das heutige Naturschutzgebiet ist ein altes Kulturland und wurde zum größten Teil als Acker genutzt. Um die Jahrhundertwende wurden ausgedehnte Streuobstbestände angelegt. Erst im letzten Jahrzehnt wurde die Ackernutzung auf Grund des Zusammenbruchs der kleinbäuerlichen Landwirtschaft teilweise aufgegeben. Damit verbunden war die Zunahme des Grünlandanteils im Bereich der trockenen Standorte.

Vegetation

Der größte Teil des Gebietes wird als Grünland mit ein- bis zweischüriger Mahd bewirtschaftet. Dadurch bilden sich in erster Linie unterschiedliche Glatthaferwiesen aus. Die Artenanzahl innerhalb der Glatthaferwiesen ist stark vom Düngereinfluss abhängig. Die Wiesen, die weniger stark dem Düngereinfluss unterliegen, zeigen eine deutlich artenreichere Vegetation. Nicht gedüngte Bereiche zeigen die wertvollsten und floristisch reichhaltigsten Glatthaferwiesen. Mit zunehmender Standortfeuchte gehen die Glatthaferwiesen mehr oder weniger fließend in Feuchtwiesen über. Mit zu den wertvollsten Wiesentypen des Krebsbachtales zählt die Silgenwiese.

Auf nasseren Standorten finden sich häufig Waldbinsenwiesen. Während die Silgenwiese fast durchweg gemäht wird, bleibt ein Teil der Waldbinsenwiesen ungenutzt. Dies gilt vor allem im Bereich ausgedehnter Feuchtgebiete. Diese Feuchtgebiete sind laut Rahmenpflegeplan besonders pflegebedürftige Flächen, wobei bei durchzuführender Mahd das Mahdgut unbedingt von der Fläche genommen werden muss.
Diese Flächen werden durch Unternehmer mit Spezialmaschinen (doppelte Bereifung etc.) gemäht, die durch das Hessische Forstamt Hofheim eingesetzt werden. Besonders in den quelligen Feuchtstellen des Gebietes kommen zum Teil vom Aussterben bedrohte Seggenarten und Trespenarten vor. In sehr nassen Bereichen findet man Pflanzengesellschaften die durch das Mädesüß geprägt sind.

Der besondere Wert des Krebsbachtales besteht darin, dass hier zahlreiche seltene Pflanzengesellschaften vorkommen und zum Teil mosaikartig ineinander verzahnt sind. Besonders reich strukturiert sind die Tal- und Hanglagen bei Ruppertshain. Die sich hier ergebende Vegetationsvielfalt sucht im Naturraum ihresgleichen und macht das Gebiet letztendlich auch für die Tierwelt so wertvoll.

Zoologie

Durch die bereits erwähnte reiche Strukturierung des Naturschutzgebietes konnte eine große Zahl von Tieren der Roten Liste nachgewiesen werden. Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen des Schwarzblauen Moorbläulings; einer Schmetterlingsart, die weltweit gefährdet ist und die im Krebsbachtal eines besonderen Schutzes bedarf.

Die Biologie des Moorbläulinges ist recht spannend:
Die wichtigste Pflanze für die Vermehrung des Moorbläulings ist der Wiesenknopf. Er dient als Futterpflanze und ist für die Ernährung unentbehrlich. Der Moorbläuling legt seine Eier in den Blütenstand des Wiesenknopfes ab. Hier entwickeln sich die Eier zu Raupen. die geschlüpften Raupen bleiben bis zur 3. Häutung in den Blütenköpfen. Danach lassen sie sich zu Boden fallen und werden, sobald sie von einer Knotenameise gefunden werden, von dieser adoptiert und in deren Nest getragen. Hier werden die Raupen von den Ameisen wie deren eigene Brut gefüttert, ernähren sich aber zusätzlich parasitisch von der Ameisenbrut. Die Raupen überwintern im Ameisennest, verpuppen sich im nächsten Frühjahr und verlassen erst nach dem Schlüpfen das Ameisennest.

Zur Erhaltung der Futterpflanze Wiesenknopf und damit des Ameisenbläulings wurden mit den im Naturschutzgebiet wirtschaftenden Landwirten, dem Amt für Regionalentwicklung, Landespflege und Landwirtschaft und dem Hessischen Forstamt sogenannte Landschaftspflegeprogramm-Verträge (HELP-Verträge) abgeschlossen. In diesen Verträgen werden folgende Mahdbedingungen gestellt:
Der Bewirtschafter soll vor dem 15. Juni eines jeden Jahres die Wiesen mähen. Kann dies witterungsbedingt nicht geschehen, so sollen Wiesenstreifen mit Wiesenknopf im Umfang von 10 - 20% stehen gelassen werden. Erfolgt die Mahd also vor dem 15. Juni, so kann der Wiesenknopf bis zur Hauptflugzeit (Juli/August) des Moorbläulings sich wieder entwickeln. Wird erst nach dem 15. Juni gemäht, so garantieren die stehen gelassenen Wiesenstreifen das Vorhandensein der Futterpflanze.

Gefährdungen für das Naturschutzgebiet bestehen einerseits durch den Wegfall der extensiven Wiesennutzung, als auch durch die Intensivierung der Nutzung durch Düngung. Zum Schutz der bedrohten Natur darf dieses Gebiet, ebenso wie das Naturschutzgebiet "Rossert-Hainkopf-Dachsbau", nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden.



« Seitenanfang