Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Informationen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Verfahrensablauf
Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen. Wenn Sie sich registrieren lassen, ist der Registerinhalt zudem als PDF-Dokument online abrufbar (gebührenpflichtig).
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
das Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung / Sitz der Gesellschaft
Zuständige Stelle
das Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung / Sitz der Gesellschaft
Voraussetzungen
Für den Abruf im Internet müssen Sie sich auf der Internetseite des Registerportals kostenfrei registrieren.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.
- Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
- Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
BMJV
Fachlich freigegeben am
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Informationen über konkrete Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Verfahrensablauf
Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen. Wenn Sie sich registrieren lassen, ist der Registerinhalt zudem als PDF-Dokument online abrufbar (gebührenpflichtig).
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
das Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung / Sitz der Gesellschaft
Zuständige Stelle
das Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung / Sitz der Gesellschaft
Voraussetzungen
Für den Abruf im Internet müssen Sie sich auf der Internetseite des Registerportals kostenfrei registrieren.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.
- Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
- Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
BMJV
Fachlich freigegeben am
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt