Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger kommen, zum Beispiel über

  • den Anschluss an das Versorgungsnetz,
  • die Anschlussnutzung,
  • die Belieferung mit Energie,
  • die Messung der Energie.

Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, beschweren Sie sich als Erstes direkt bei dem betreffenden Versorger.
 

Verfahrensablauf

  • Beschweren Sie sich schriftlich (E-Mail, Fax, Post) oder telefonisch (auch mündlich im Kundencenter) bei Ihrem Energieversorger.
  • Das Versorgungsunternehmen prüft den Sachverhalt und leitet Ihre Beschwerde gegebenenfalls an den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister weiter.
  • Trägt die Antwort des Energieversorgers aus Ihrer Sicht nicht zur Lösung bei, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Hinweis: Genaue Angaben zu Ihrem Anliegen und zum Grund Ihrer Beschwerde erleichtern es dem Energieversorger, den Streitgegenstand zu beurteilen.
 

Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle Energie stellen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Energieversorger

Welche Gebühren fallen an?

Die Beschwerde ist für Sie kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach Eingang Ihrer Beschwerde hat Ihr Energieversorger 4 Wochen Zeit, sich schriftlich zu äußern.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

16.04.2012
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger kommen, zum Beispiel über

  • den Anschluss an das Versorgungsnetz,
  • die Anschlussnutzung,
  • die Belieferung mit Energie,
  • die Messung der Energie.

Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, beschweren Sie sich als Erstes direkt bei dem betreffenden Versorger.
 

Verfahrensablauf

  • Beschweren Sie sich schriftlich (E-Mail, Fax, Post) oder telefonisch (auch mündlich im Kundencenter) bei Ihrem Energieversorger.
  • Das Versorgungsunternehmen prüft den Sachverhalt und leitet Ihre Beschwerde gegebenenfalls an den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister weiter.
  • Trägt die Antwort des Energieversorgers aus Ihrer Sicht nicht zur Lösung bei, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Hinweis: Genaue Angaben zu Ihrem Anliegen und zum Grund Ihrer Beschwerde erleichtern es dem Energieversorger, den Streitgegenstand zu beurteilen.
 

Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle Energie stellen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Energieversorger

Welche Gebühren fallen an?

Die Beschwerde ist für Sie kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach Eingang Ihrer Beschwerde hat Ihr Energieversorger 4 Wochen Zeit, sich schriftlich zu äußern.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

16.04.2012
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen
Keine Treffer
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