Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
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► Online beantragen
Dienstleisterportal Hessen
Bezeichnung:
Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

In der Anzeige sind

  • der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
  • Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
  • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
  • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

anzugeben.

Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde der betroffenen Gemeinde bzw. Stadt.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe beträgt mindestens:

Gebühr: EUR 11,00 - 66,00

Was sollte ich noch wissen?

Die Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes wird der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, der zuständigen unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde, der Finanzbehörde sowie der Polizeibehörde übermittelt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Mnisterium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

01.02.2013
Stelle:
Stadt Kelkheim (Taunus) - Gewerbeamt
Adresse:
Gagernring 6
65779 Kelkheim (Taunus)
Telefon:
06195 803-603
Telefax:
06195 803-666
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr

Das Einwohnermeldeamt hat ab 07:00 Uhr geöffnet.

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Rathaus Kelkheim:
Bus: 263 und 804
Haltestelle: Kelkheim-Mitte:
Regionalbahn: 12
Parkplatz:
Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 60  Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl: 3  Gebühren: nein
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