Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen

  • Inkassodienstleistungen,
  • Rentenberatung oder
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
  • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
  • Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist

Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

Verfahrensablauf

Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

 

An wen muss ich mich wenden?

das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

02.12.2019
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Rechtsdienstleistungsregister ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen

  • Inkassodienstleistungen,
  • Rentenberatung oder
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.

Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
  • Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
  • Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist

Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.

Verfahrensablauf

Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.

 

An wen muss ich mich wenden?

das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

02.12.2019
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
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