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Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Technisches Hilfswerk anfordern
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das THW verfügt über technische Ausrüstung und fachkundige Einsatzkräften für besondere Schadenslagen. Wenn personelle, technische oder logistische Unterstützung gebraucht wird, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.

Das Technische Hilfswerk unterstellt seine Einsatzkräfte in der Regel der vor Ort zuständigen Einsatzleitung der Feuerwehr. Das THW ist bundesweit einheitlich aufgestellt und organisiert und damit ein verlässlicher Partner. Auf allen Ebenen stehen Ansprechpartner zur Verfügung. Es sind auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (zum Beispiel bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Das THW entsendet fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW in eigener Verantwortlichkeit wahrnehmen.

Verfahrensablauf

Um das Technische Hilfswerk anzufordern, setzen Sie sich mit der zuständigen Einsatzleitstelle in Verbindung bzw. rufen Sie die Notfallnummer 112 an. Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Sonstige Technische Hilfeleistungen und die damit verbundenen Kosten können beim Ortsverband oder einer THW-Regionalstelle erfragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Provinzialstraße 93
53127 Bonn

Telefon: 0228 940 - 0
Fax: 0228 940 - 1333
E-Mail: poststelle@thw.de

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 15 Uhr

Außerhalb der Servicezeiten ist das THW über Einsatzrufbereit-schaften erreichbar, die beim THW angefragt werden können.

Zuständige Stelle

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Für Partner: die Einsätze des THW werden in der Regel nach der geltenden Abrechnungsverordnung abgerechnet. Hierzu können im Vorfeld Informationen bei den Regionalstellen und Ortsverbänden des THW eingeholt werden.

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Fachlich freigegeben am

15.08.2018
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