Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Teaser

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Voraussetzungen

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

Bemerkungen

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Keine Treffer
Bezeichnung:
Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Teaser

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Voraussetzungen

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

Bemerkungen

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Keine Treffer
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