Was erledige ich wo?
Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Umzugskosten für Landesbedienstete
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.
An wen muss ich mich wenden?
An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .
Voraussetzungen
Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.
Anträge / Formulare
Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.
Bemerkungen
Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Umzugskosten.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
21.11.2016