Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Zahlung der Versorgungsbezüge für ehemalige Landesbedienstete
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes und ihre Hinterbliebenen erhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge und Kindergeld.

Verfahrensablauf

Für die Aufnahme der Zahlung der Versorgungsbezüge ist zunächst eine Festsetzung durch das Regierungspräsidium in Kassel erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Hessische Bezügestelle – Nebenstelle Wiesbaden – ist zuständig für die  Auszahlung der Versorgungsbezüge an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen sowie deren Hinterbliebenen. Hierzu gehören auch die ehemaligen Beamten des Landes Hessen, die aufgrund des Gesetzes zur Kommunalisierung  zum Stichtag 01. April 2005 an einen Landkreis oder  an eine kreisfreie Stadt versetzt wurden.

Rechtsgrundlage

Hessisches Beamtenversorgungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialversicherungsrecht , Altersvermögensgesetz

Anträge / Formulare

Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite  der Hessischen Bezügestelle unter Formulare. 

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Versorgungsbezüge.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.11.2016
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Zahlung der Versorgungsbezüge für ehemalige Landesbedienstete
Keine Treffer
Bezeichnung:
Zahlung der Versorgungsbezüge für ehemalige Landesbedienstete
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes und ihre Hinterbliebenen erhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge und Kindergeld.

Verfahrensablauf

Für die Aufnahme der Zahlung der Versorgungsbezüge ist zunächst eine Festsetzung durch das Regierungspräsidium in Kassel erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Hessische Bezügestelle – Nebenstelle Wiesbaden – ist zuständig für die  Auszahlung der Versorgungsbezüge an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen sowie deren Hinterbliebenen. Hierzu gehören auch die ehemaligen Beamten des Landes Hessen, die aufgrund des Gesetzes zur Kommunalisierung  zum Stichtag 01. April 2005 an einen Landkreis oder  an eine kreisfreie Stadt versetzt wurden.

Rechtsgrundlage

Hessisches Beamtenversorgungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialversicherungsrecht , Altersvermögensgesetz

Anträge / Formulare

Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite  der Hessischen Bezügestelle unter Formulare. 

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Versorgungsbezüge.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.11.2016
Stelle:
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle
Adresse:
Friedrich-Ebert-Straße 106
34119 Kassel, documenta-Stadt
(Bemerkung: Briefkasten und Haupteingang über "Samuel-Beckett-Anlage")

Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
65191 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Postanschrift:
Postfach 10 41 29
34041 Kassel, documenta-Stadt

Postfach 15 67
65005 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Telefon:
0561 106-0
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: "Am Hochfeld" - für Dienststelle Wiesbaden:
Bus: 5, 15, 28, E, E15, N7
Haltestelle: "Friedenskirche" - für Dienststelle Kassel:
Bus: 13
Straßenbahn: 4, 8
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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