Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen Messung kontinuierlich
Keine Treffer
Bezeichnung:
Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen Messung kontinuierlich
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Anlage zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen und bestimmte Betriebsparameter durch kontinuierliche Messungen fortlaufend zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr  ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres zur Überprüfung vorzulegen.

Teaser

Die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie jährlich den zuständigen Behörden zur Prüfung vorlegen.

Verfahrensablauf

Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der 17. BImSchV.

Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Messbericht über kontinuierliche Messungen;
  • zusätzlich Vorlage der Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr bemisst sich nach dem Zeitaufwand für die Überprüfung von Emissionsmessberichten der nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Stellen durch die zuständige Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Messbericht über kontinuierliche Messungen ist bis zum 31. März des Folgejahres der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.  Die Berichte über das Ergebnis der Kalibrierung und der Prüfung der Funktionsfähigkeit sind innerhalb von zwölf Wochen nach Kalibrierung und Prüfung vorzulegen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Anträge / Formulare

Bezüglich der Inhalte des Messberichtes über kontinuierliche Messungen wird auf das Rundschreiben des BMU „Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ und die darin enthaltenen Anforderungen an Auswertesysteme verwiesen.

Die Berichte über Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von Messeinrichtungen für kontinuierliche Messungen sollten inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 3950 Blatt 2 entsprechen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

15.03.2022
Stelle:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.2 - Immissionsschutz (Energie, Chemie, Abfall)
Adresse:
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Bemerkung: Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)
Telefon:
+49 611 3309-2449
Telefax:
+49 611 3309-2444
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Hochfeld:
Bus: 15, 28
Haltestelle: Kreuzberger Ring:
Bus: 15, 28
Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim:
Regionalbahn: Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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