Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Bauaktenarchiv
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Sollten Ihnen Ihre Bauunterlagen nicht mehr vorliegen, besteht die Möglichkeit Ihnen diese im Rahmen einer Bauakteneinsicht zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Hinweisblatt.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass sich abgeschlossene Bauakten nicht bzw. nicht mehr in unserem Bestand befinden. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von Bauakten eine freiwillige Leistung des Main-Taunus-Kreises ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Bauaufsichtsbehörden (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt) führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Sollten Sie Interesse an einer Bauakteneinsicht haben, steht Ihnen der Main-Taunus-Kundenservice zur Verfügung.

Bitte senden sie hierfür das ausgefüllte Antragsformular per E-Mail an kundenservice@mtk.org oder per Post an Main-Taunus-Kundenservice, Postfach 14 80, 65704 Hofheim.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Im Falle einer Bauakteneinsicht ist vom Antragsteller/von der Antragstellerin ein aktueller Lichtbildausweis vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Die Bereitstellung einer Bauakte zur Einsicht ist gebührenfrei. Das Anfertigen von Kopien oder die Digitalisierung der kompletten Bauakte ist gebührenpflichtig.

Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Bauaktenarchiv
Keine Treffer
Bezeichnung:
Bauaktenarchiv
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Sollten Ihnen Ihre Bauunterlagen nicht mehr vorliegen, besteht die Möglichkeit Ihnen diese im Rahmen einer Bauakteneinsicht zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Hinweisblatt.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass sich abgeschlossene Bauakten nicht bzw. nicht mehr in unserem Bestand befinden. Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von Bauakten eine freiwillige Leistung des Main-Taunus-Kreises ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Bauaufsichtsbehörden (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt) führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Sollten Sie Interesse an einer Bauakteneinsicht haben, steht Ihnen der Main-Taunus-Kundenservice zur Verfügung.

Bitte senden sie hierfür das ausgefüllte Antragsformular per E-Mail an kundenservice@mtk.org oder per Post an Main-Taunus-Kundenservice, Postfach 14 80, 65704 Hofheim.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Im Falle einer Bauakteneinsicht ist vom Antragsteller/von der Antragstellerin ein aktueller Lichtbildausweis vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Die Bereitstellung einer Bauakte zur Einsicht ist gebührenfrei. Das Anfertigen von Kopien oder die Digitalisierung der kompletten Bauakte ist gebührenpflichtig.

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