Was erledige ich wo?
Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Wählbarkeitsbescheinigung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Stelle:
Stadt Kelkheim (Taunus) - Wahlen
Adresse:
Gagernring 6
65779 Kelkheim (Taunus)
65779 Kelkheim (Taunus)
Telefon:
06195 803-611
Telefax:
06195 803-666
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt hat ab 07:00 Uhr geöffnet.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Rathaus Kelkheim:
Bus: 263 und 804
Haltestelle: Kelkheim-Mitte:
Regionalbahn: 12
Parkplatz:
Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Karte: