Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
Keine Treffer
Bezeichnung:
Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Werden Gaststättenbetriebe durch Stellvertreter des Gewerbetreibenden betrieben, ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ein Stellvertreter führt den Betrieb weitgehend eigenständig und weisungsunabhängig auf Namen und Rechnung des Gastgewerbetreibenden.

Die gelegentliche oder regelmäßige weisungsabhängige Führung des Betriebs durch Personal stellt keine Stellvertretung dar.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Kelkheim (Taunus)

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 4 sowie des § 8 gelten entsprechend. Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde in der Gemeinde bzw. Stadt, in der die Gaststätte ihren Betriebssitz hat.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Kelkheim (Taunus)

Gewerbeamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde)
  • Formlose Anzeige
  • Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
    siehe dazu: Führungszeugnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
  • Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
    siehe dazu: Gewerbezentralregisterauskunft (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • beim Insolvenzgericht (nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung) und
    • beim Vollstreckungsgericht (nach § 915 Abs. 1 Zivilprozessordnung)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes:
    siehe dazu: Bescheinigung in Steuersachen (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Führungszeugnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Gewerbezenrtalregisterauskunft
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Bescheinigung in Steuersachen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Kelkheim (Taunus)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand und beträgt bei Gaststätte mit Alkoholausschank mindestens EUR 51,00.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Kelkheim (Taunus)

Für den ersten Monat fällt eine Gebühr in Höhe von 150,- ¤, für jeden weitern Monat jeweils 100,- ¤ an. Die Gebühr für die unbefristete Stellvertretererlaubis beträgt 510,- ¤.

Was sollte ich noch wissen?

Anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft die zuständige Behörde die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besteht, wird die zuständige Behörde die Stellvertretung untersagen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

01.02.2013
Stelle:
Stadt Kelkheim (Taunus) - Gewerbeamt
Adresse:
Gagernring 6
65779 Kelkheim (Taunus)
Telefon:
06195 803-603
Telefax:
06195 803-666
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr

Das Einwohnermeldeamt hat ab 07:00 Uhr geöffnet.

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Rathaus Kelkheim:
Bus: 263 und 804
Haltestelle: Kelkheim-Mitte:
Regionalbahn: 12
Parkplatz:
Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 60  Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl: 3  Gebühren: nein
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