Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Zoohandel (artgeschützte Tiere), Erlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung sowie bei Exemplaren des Anhang A der EG-VO 338/97 eine Vermarktungsgenehmigung.

Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht / CITES
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Meldung und EG-Bescheinigung:

An die Artenschutzbehörde (Obere Naturschutzbehörde), in deren Zuständigkeitsbereich sich das Unternehmen jeweils aufhält. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie bei dem jeweiligen Regierungspräsidium.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Warenwert des zu vermarktenden Exemplars und berechnet sich nach der
  • Allgemeinen Verwaltungskostenordnung sowie der
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Einzelheiten beim zuständigen Veterinäramt sowie dem Artenschutzdezernat des zuständigen Regierungspräsidiums erfragen.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung
  • Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
  • Bundesnaturschutzgesetz

§ 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017
1 / 1
► Online beantragen
Dienstleisterportal Hessen
Bezeichnung:
Zoohandel (artgeschützte Tiere), Erlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Wirbeltieren handeln, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bei Handel mit artgeschützten Tieren besteht zusätzlich eine Meldepflicht mit Herkunftsnachweis und EG-Bescheinigung sowie bei Exemplaren des Anhang A der EG-VO 338/97 eine Vermarktungsgenehmigung.

Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht / CITES
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Meldung und EG-Bescheinigung:

An die Artenschutzbehörde (Obere Naturschutzbehörde), in deren Zuständigkeitsbereich sich das Unternehmen jeweils aufhält. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie bei dem jeweiligen Regierungspräsidium.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Warenwert des zu vermarktenden Exemplars und berechnet sich nach der
  • Allgemeinen Verwaltungskostenordnung sowie der
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Einzelheiten beim zuständigen Veterinäramt sowie dem Artenschutzdezernat des zuständigen Regierungspräsidiums erfragen.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • Meldepflicht Artenschutz: § 7 Bundesartenschutzverordnung
  • Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)
  • Bundesnaturschutzgesetz

§ 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

22.05.2017
Stelle:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz
Adresse:
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Telefon:
+49 6151 12-5002
Telefax:
+49 6151 12-6531
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Luisenplatz:
Straßenbahn: 2, 3, 6, 7, 8, 9
Bus: F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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