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Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es 2 Formen der Mitgliedschaft:

Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner).

Angestellte Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.

Die Kammer führt Listen über

  • Beratende Ingenieure,
  • Stadtplaner - IngKH,
  • freiwillige Mitglieder,
  • Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte und Prüfsachverständige,
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH),
  • Fachplaner.

Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer alle

  • in die Liste der Beratenden Ingenieure oder
  • in die Liste der Stadtplaner - IngKH

eingetragenen Personen an.

Verfahrensablauf

Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Beratender Ingenieur  und Stadtplaner - IngKH werden auf Ihren schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft.

Nach Aufnahme in die Kammer erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung in die entsprechende Liste. Die Urkunde ist bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.

An wen muss ich mich wenden?

An die Ingenieurkammer Hessen:

Voraussetzungen

Beratende Ingenieure

  1. Berechtigung ,die Berufszeichnung "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung zu führen
  2. Nachgewiesene Berufspraxis von mindestens 3 Jahren als Ingenieur

Stadtplaner - IngKH

  1. Studium in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen oder der Landespflege mit Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium in der Stadtplanung
    sowie
  2. Nachgewiesene Berufspraxis über eine Zeit von 2 Jahren (hauptberuflich in Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung entspricht)
    oder
    5 Jährige Berufspraxis bei fehlendem Schwerpunkt-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium

Hinweis:
Die Berufspraxis umfasst eine unter fachkundiger Aufsicht  einer berufsangehörigen Person ausgeübte Tätigkeit in den  wesentlichen Berufsaufgaben der Stadtplanung, beispielsweise:

  • Umwelt-, Raum-, Flächenplanung
  • Regionalentwicklung
  • Infrastrukturplanung (Verkehr und Siedlungswasserwirtschaft)

Freiwillige Mitglieder

Auf ihren Antrag hin sind als freiwillige Mitglieder diejenigen aufzunehmen und in eine entsprechenden Liste einzutragen, die

  • die Berufsbezeichnung "Ingenieur" führen dürfen,
  • eine praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von mindestens 2 Jahren ausgeübt und
  • Wohnung, Niederlassung und Anstellung im Land haben.

Ingenieure ohne die geforderte praktische Berufstätigkeit und Studierende eines Ingenieurstudiums können als nichtstimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular/Personalbogen
  • Beglaubigte Abschriften der Ingenieur-Examens-Urkunden oder Bachelor- und Masterurkunde sowie das Diploma Supplement bzw. die amtlichen Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Hessischen Ingenieurgesetz vom 15.07.1970 (GVBI. I S. 407)
  • Nachweise (Zeugnisse, Referenzliste etc.) über die praktische, mindestens 3 Jährige Ingenieurtätigkeit
  • Ggf. Mitgliedsurkunde des Beratenden Ingenieurs einer anderen Ingenieurkammer
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Erklärung der beruflichen Unabhängigkeit
  • Zuordnung zu Fachgruppen und/oder Arbeitskreisen
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  • Einzugsermächtigung für einmalige Prüf - und Eintragungsgebühr sowie die jährliche Beitragsrechnung

Führungszeugnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen 150,00 Euro.
  • Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
    Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und Ingenieurkammer Hessen

Fachlich freigegeben am

12.12.2014
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