Was erledige ich wo?
Was erledige ich wo?
Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich selbst im THW engagieren möchten, besuchen Sie einfach den nächsten THW-Ortsverband in ihrer Nähe.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren können sich in der THW-Jugend engagieren.
Verfahrensablauf
Bei dem oder der THW Ortsbeauftragten erhalten Sie Informationen zur Anmeldung und können Details zu Ihrer Ausbildung und zum Ortsverband klären.
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen:
- Alter: zwischen 18 und 60 Jahren
- körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
- ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch bei anderer Staatsangehörigkeit)
- Sie sind für den Dienst im THW tatsächlich verfügbar.
- Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
Ausschlussgründe:
- Sie worden von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen.
- Sie sind zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
- Sie sind nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
THW-Jugend:
- Alter: zwischen 10 und 17 Jahren
Fachlich freigegeben durch
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Fachlich freigegeben am
04.08.2014
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich selbst im THW engagieren möchten, besuchen Sie einfach den nächsten THW-Ortsverband in ihrer Nähe.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren können sich in der THW-Jugend engagieren.
Verfahrensablauf
Bei dem oder der THW Ortsbeauftragten erhalten Sie Informationen zur Anmeldung und können Details zu Ihrer Ausbildung und zum Ortsverband klären.
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen:
- Alter: zwischen 18 und 60 Jahren
- körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
- ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch bei anderer Staatsangehörigkeit)
- Sie sind für den Dienst im THW tatsächlich verfügbar.
- Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
Ausschlussgründe:
- Sie worden von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen.
- Sie sind zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
- Sie sind nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
THW-Jugend:
- Alter: zwischen 10 und 17 Jahren
Fachlich freigegeben durch
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Fachlich freigegeben am
04.08.2014