Was erledige ich wo?
Was erledige ich wo?
Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, haben diese oft Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld. Gegebenenfalls gibt es weniger oder auch mehr Geld. Sie müssen jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit melden.
Sie müssen beispielsweise melden:
- Ortsabwesenheit
- Umzug
- Nebenbeschäftigung
- Arbeitsaufnahme
- Ausbildungsaufnahme
- Selbständigkeit
- Studium
- Elternzeit
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Mutterschutz
- Praktikum
- Schulbesuch
- Freiwilligendienst
- Wehrübung
- Sonstige Abmeldung
Verfahrensablauf
Sie können nach erfolgter Registrierung den Online-Service der Agentur für Arbeit nutzen, um Änderungen mitzuteilen. Sie können die Änderungsmeldung aber auch per Post an die zuständige Agentur für Arbeit schicken oder persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Wenden Sie sich an die Arbeitnehmer-Hotline: 0800 4 5555 00 (gebührenfrei)
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Bundesagentur für Arbeit
Fachlich freigegeben am
Leistungsbeschreibung
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, haben diese oft Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld. Gegebenenfalls gibt es weniger oder auch mehr Geld. Sie müssen jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit melden.
Sie müssen beispielsweise melden:
- Ortsabwesenheit
- Umzug
- Nebenbeschäftigung
- Arbeitsaufnahme
- Ausbildungsaufnahme
- Selbständigkeit
- Studium
- Elternzeit
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Mutterschutz
- Praktikum
- Schulbesuch
- Freiwilligendienst
- Wehrübung
- Sonstige Abmeldung
Verfahrensablauf
Sie können nach erfolgter Registrierung den Online-Service der Agentur für Arbeit nutzen, um Änderungen mitzuteilen. Sie können die Änderungsmeldung aber auch per Post an die zuständige Agentur für Arbeit schicken oder persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit abgeben.
An wen muss ich mich wenden?
Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Wenden Sie sich an die Arbeitnehmer-Hotline: 0800 4 5555 00 (gebührenfrei)
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Bundesagentur für Arbeit