Was erledige ich wo?
Was erledige ich wo?
Was erledige ich wo?
Bezeichnung:
Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Namen nach einer Scheidung geändert haben, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Scheidungsurteil
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT4;
Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2
Fachlich freigegeben am
17.12.2014
Bezeichnung:
Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Namen nach einer Scheidung geändert haben, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Scheidungsurteil
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT4;
Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2
Fachlich freigegeben am
17.12.2014
Zuständig für:
Kelkheim (Taunus)
Leistung:
Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
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