Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Teaser
Zur Übernahme von Baulasten und Eintragungen in das Baulastenverzeichnis, müssen Sie sich sich an die zuständige Behörde wenden.
An wen muss ich mich wenden?
Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der Kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt
Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis
Bitte wenden Sie sich bei Angelegenheiten rund um die Baulastbeantragung per E-Mail an:
mailto:baulastbeantragung@mtk.org
Für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis wenden Sie sich bitte per Email an:
mailto:baulastenauskunft@mtk.org
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Baulastenerklärung des Eigentümers
- Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
- Lageplan
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
- Kommunale Bauaufsichtsgebührensatzung
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
Mitarbeiter
34613 Schwalmstadt
63546 Hammersbach
36266 Heringen (Werra)
36266 Heringen (Werra)
36266 Heringen (Werra)
36266 Heringen (Werra)
35469 Allendorf (Lumda)
35469 Allendorf (Lumda)
34549 Edertal
34396 Liebenau
34396 Liebenau
36284 Hohenroda
34385 Bad Karlshafen
34385 Bad Karlshafen
34385 Bad Karlshafen
34359 Reinhardshagen
63584 Gründau - Lieblos
34474 Diemelstadt
35236 Breidenbach
34376 Immenhausen
34376 Immenhausen
34376 Immenhausen
34376 Immenhausen
34376 Immenhausen
36266 Heringen (Werra)
36266 Heringen (Werra)
36266 Heringen (Werra)
63546 Hammersbach
63546 Hammersbach
63584 Gründau - Lieblos
63584 Gründau - Lieblos
63584 Gründau - Lieblos
63584 Gründau - Lieblos
63584 Gründau - Lieblos
65366 Geisenheim
65428 Rüsselsheim am Main
65428 Rüsselsheim am Main
63584 Gründau - Lieblos
34298 Helsa
34298 Helsa
35410 Hungen
35410 Hungen
34379 Calden
36154 Hosenfeld
34308 Bad Emstal
Das Bauamt ist zuständig für die Durchführung von Neubau-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an allen privaten und öffentlichen Baumaßnahmen wie Ein- und Mehrfamilienhäuser, Geschäfts- u...
65604 Elz
65604 Elz
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- Fachgebietsleitung Bauverwaltung
- Sachgebiet Stadtplanung
- Sachgebiet Baurecht und Bauberatung
- Sachgebiet Hochbau
61203 Reichelsheim (Wetterau)