Antrag auf Festsetzung gemäß § 69 GewO
Hinweise:
Die eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.Die Rücksendung ist auf dem Postweg möglich.
Ansprechpartner:
Mike NickelTel.: 06195 803-603
Zimmer: 008
Gebühren:
Für die Festsetzung eines Volksfestes, Marktes, einer Messe oder Ausstellung wird eine Gebühr von 150 Euro erhoben.Unterlagen:
Ein Ausstellerverzeichnis mit Angabe aller (voraussichtlichen) Aussteller / Marktbeschicker.Das Ausstellerverzeichnis muss mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei uns eingegangen sein.
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