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GZR 3 - Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Hinweise:

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird beim Gewerbeamt über Firmen beantragt. Die Anträge werden im Kelkheimer Gewerbeamt lediglich angenommen. Die Bearbeitung erfolgt beim Bundesamt für Justiz in Bonn. Mit einer Auskunftserteilung ist nach etwa 10 bis 14 Tagen zu rechnen.

Ansprechpartner:

Mike Nickel
Tel.: 06195 803 603
Zimmer 008

Gebühren:

Die Gebühr für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro.


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