Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 GastG / vorläufigen Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 GastG

Hinweise:

Die eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.
Die Rücksendung ist auf dem Postweg möglich.

Ansprechpartner:

Mike Nickel
Tel.: 06195 803603
Zimmer 008

Gebühren:

Die Gebühr wird nach der Größe der Gaststätte errechnet.

Unterlagen:

* Führungszeugnis (Auskunft einer Behörde), das bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung zu beantragen ist und von dem Bundeszentralregister in Berlin ausgestellt wird.
* Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der bei der Meldebehörde Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung zu beantragen ist und von dem Bundeszentralregister in Berlin ausgestellt wird.
* Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichtes (nur bei Kapitalgesellschaften)
* Auszug/Auszüge über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts/der Amtsgerichte, in dessen/deren Bezirk Sie in den letzten drei Jahren Ihren Wohnsitz oder Ihre gewerbliche Niederlassung hatten.
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie/Ihren Betrieb zuständigen Finanzamtes
* Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
* Maßstabsgerechte Pläne (Grundrisse, Schnitt M1:100 und Lageplan M1:500/1000) der für den Betrieb des Gewerbes und den Aufenthalt von Beschäftigten vorgesehenen Räume in doppelter Ausfertigung.
* Gesundheitszeugnis/se für die Person/en, die mit dem gewerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln beschäftigt sind.
* Miet-/Pachtvertrag für die der Ausübung des Gewerbes dienenden Räumlichkeiten (sofern Miet- oder Pachtvertrag besteht)

Bemerkungen:

Wegen der Komplexität des Vorganges wird persönliche Vorsprache dringend empfohlen.


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