Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe / im sozialen Dienst Tätige / Handelsvertreter
Hinweise:
Die eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.Die Rücksendung ist auf dem Postweg möglich.
Ansprechpartner:
Jeanette Alterino06195 803 604
Zimmer 007
Gerd Schmidt
06195 803 607
Zimmer 007
Gebühren:
Handwerksbetriebe: 20 Euro jährlich pro Fahrzeug, Erlaubnis von 1-3 Jahre möglichSozialer Dienst: kostenfrei
Unterlagen:
Handwerksbetriebe: Gewerbeanmeldung, Kfz-ScheinSozialer Dienst: Bescheinigung über Tätigkeit, Kfz-Schein
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