Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (Eltern) / Betreuers / Bevollmächtigten zur Antragstellung eines Ausweisdokuments bei minderjährigen Antragstellern oder betreuten Personen
Hinweise:
Die Abgabe der Fingerabdrücke ist erforderlich ab dem 6. Lebensjahr.Die eigenhändige Unterschrift ist erforderlich ab dem 10. Lebensjahr.
Zur Antragstellung und jeder Aktualisierung (Größe, Augenfarbe, Lichtbild) müssen selbst Minderjährige (bis hin zum Baby) anwesend sein.
Ansprechpartner:
Marco GeißTelefon 06195 803-619
Corinna Interwies
Telefon 06195 803-616
Kerstin Richter
Telefon 06195 803-608
Tanja von Knoblauch
Telefon 06195 803-609
Kerstin Werner
Telefon 06195 803-610
Gebühren:
Personalausweis 22,80 Euro (unter 24 Jahren)vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Reisepass 37,50 Euro (unter 24 Jahren)
Unterlagen:
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Personalausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt (Hauptwohnung) der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Pass des Weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
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