Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Trinkwasserqualität

Trinkwassernotstand

Die öffentliche Wasserversorgung ist gefährdet. Daher ruft die Stadt Kelkheim (Taunus) gemäß der Gefahrenabwehrverordnung mit sofortiger Wirkung den Wassernotstand aus.

Der Trinkwasserverbrauch erreicht derzeit Spitzenwerte, zugleich hält das trockene Wetter unvermindert an. Die Bemühungen in den letzten Wochen zu Sparen von Trinkwasser blieben leider ohne Erfolg.
Da nun die öffentliche Wasserversorgung gefährdet ist, ruft die Stadt Kelkheim (Taunus) gemäß der Gefahrenabwehrverordnung mit sofortiger Wirkung den Wassernotstand aus.
Gemäß § 2 der Gefahrenabwehrverordnung gelten während des Wassernotstandes folgende Verbote:

  1. Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen zu verschwenden oder aufzuspeichern
  2. Wasser aus öffentlichen Trinkwasserleitungen für folgende Zwecke zu verschwenden:
  • zum Beregnen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Rasen- und Grünflächen, Parkanlagen – mit Ausnahme von Neuanpflanzungen in der Anwuchsphase –, Spiel- und Sportstätten, Terrassen, Dächern, Wänden, Anlagen und Bauwerken. Das maßvolle Gießen von Balkon-, Kübel- und Gartenpflanzen ist von dem Verbot nicht erfasst;
  • zum Betreiben von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen;
  • zum Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln, sowie zum Betrieb von Klimaanlagen;
  • zum privaten oder gewerblichen Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis 5.000,00 ¤ geahndet werden. Zusätzlich kann der Magistrat Sperrzeiten für die Trinkwasserbereitstellung festlegen.

Diese Regeln gelten im gesamten Stadtgebiet. Die Bevölkerung ist aufgefordert, sich daran zu halten.
Sobald sich die Situation ändert, wird der Magistrat unverzüglich informieren.

Wassernotruf

Nur in dringenden Notfällen aus dem Bereich Wasser und Abwasser, z. B. bei einem Wasserrohrbruch
Tel.:  0172 8306647

Wasserwerk

Härtebereich des Trinkwassers im Gebiet der Stadt Kelkheim (Taunus)

Münster

Härtebereich 3 ~ Härtebereich hart 2,5 bis 3,8 Millimol je Liter (14,1° bis 21° dH)

Kelkheim-Mitte

Härtebereich 3 ~ Härtebereich hart 2,5 bis 3,8 Millimol je Liter (14,1° bis 21° dH)

Hornau

Härtebereich 2 ~ Härtebereich mittel 1,5 bis 2,5 Millimol je Liter (8,4° bis 14° dH)
(im südlichen Teil von Hornau ist auch Härtebereich 3 möglich)

Fischbach

Härtebereich 2 ~ Härtebereich mittel 1,5 bis 2,5 Millimol je Liter (8,4° bis 14° dH)
(Eppsteiner Straße, Ruppertshainer Straße und Langstraße sowie alle an diese Straße angrenzenden Nebenstraßen. Bei Abnahme der Fremdförderung ist auch Härtebereich 3 möglich)

Härtebereich 3 ~ Härtebreich hart 2,5 bis 3,8 Millimol je Liter (14,1° bis 21° dH)
(Kelkheimer Straße, Paradiesweg, Staufenstraße, Egerländer Straße, Taunusstraße, Sodener Straße sowie alle angrenzenden Nebenstraßen. Je nach Eigenförderungsanteil ist auch Härtebereich 2 möglich).

Ruppertshain

Härtebereich 1 ~ Härtebereich weich weniger als 1,5 Millimol je Liter (bis zu 8,4° dH)

Härtebereich 2 ~ Härtebereich mittel 1,5 bis 2,5 Millimol je Liter (8,4° bis 14° dH)
(Im Schmidtstück – östliches Ende der Straße, Im kleinen Grund und östliches Ende der Wiesenstraße. Je nach Eigenförderung des Brunnens Schmidtstück kann in den vorgenannten Straßenteilen auch Härtebereich 1 möglich sein).

Eppenhain

Härtebereich 1 ~ Härtebereich weich weniger als 1,5 Millimol je Liter (bis zu 8,4° dH)
In allen Fragen zum Bereich Trinkwasserqualität wenden Sie sich bitte an die untenstehende Kontaktperson:
Stefan Sowade
06195 803-966
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