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Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
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Terminvereinbarung
Bezeichnung:
Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Probe-oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung.

Kurzzeitkennzeichen werden zugeteilt, wenn

  • das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
  • eine gültige Hauptuntersuchung (HU) / Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
  • das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind in folgenden Fällen möglich:

  • bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat; ebenso Rückfahrten.
  • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

Das Kurzzeitkennzeichen wird für höchstens 5 Tage zugeteilt. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt.  Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.

Möchten Sie die Kurzzeitkennzeichen für Fahrten in ein anderes Land nutzen, , klären Sie bitte unmittelbar mit der zuständigen Auslandsvertretung, ob in Ihrem Zielland das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptiert wird.

Der Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Antragstellung mit Empfangsberechtigten ab dem 02.05.2016:

Der vom Halter bestellte Empfangsberechtigte hat gegenüber der Zulassungsbehörde seine Personalien und Anschrift anhand von Identitätsdokumenten nachzuweisen. Ferner ist eine schriftliche „Erklärung zum Empfangsberechtigten“ mittels eines Vordrucks abzugeben.


Die Fahrzeugpapiere werden auf den Namen des Halters und auf den Namen und die Anschrift des Empfangsberechtigten ausgestellt.

Empfangsberechtigte mit Wohnort im MTK:

  • keine persönliche Vorsprache der Empfangsberechtigten nötig
  • Vordruck „Erklärung zum Empfangsberechtigten“ vom Halter und dem Empfangs-berechtigten ausgefüllt und unterschrieben.

Empfangsberechtigte mit Wohnort im Inland:

  • persönliche Vorsprache des Empfangsberechtigten nötig.
  • Vordruck „Erklärung zum Empfangsberechtigten“ vom Halter und dem Empfangs-berechtigten ausgefüllt und unterschrieben. Einfügen!

An wen muss ich mich wenden?

Die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem bzw. der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, sofern das Fahrzeug dieser unterliegt, ist anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • Nachweis des Bedarfs
  • Fahrzeugschein im Original

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Main-Taunus-Kreis

Benötigte Unterlagen:

  • Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Vorder- und Rückseite
  • Original ausländische Fahrzeugpapiere ggfls. mit CoC oder Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Bei Kfz. ohne Typgenehmigung ein Gutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV mit Einzelgenehmigung der Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf.
  • HU-Prüfbericht od. Zulassungsbescheinigung Teil I mit HU-Stempel
  • eVB-Nummer bzw. Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder gültigen Ausweisersatz.
  • Gültiges EU- Identitätsdokument  mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Nicht-EU-Bürger Reisepass mit elektronischem Aufenthaltstitel (eAT).
  • Antragsteller ohne Wohn- bzw. Betriebssitz im Inland müssen eine empfangsberechtigte natürliche Person benennen. Siehe unten.
  • Bei Firmen entsprechende Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregister (Nicht älter als 3 Jahre).
  • Im Vertretungsfall eine Vollmacht mit Ausweisdokument des Bevollmächtigten. einfügen!

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt derzeit 12,80 Euro.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der Zulassungsbehörde nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.

Bemerkungen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

03.07.2018
Stelle:
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
Adresse:
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Telefon:
06192 205-0
Telefax:
06192 205-1986
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Termin online buchen

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
A_66_600x

Formulare

  • Download: Formular 'Kfz Kurzzeitkennzeichen - Kurzzeitkorrektur'
  • Download: Formular 'Kfz Kurzzeitkennzeichen - Info Ausweisdokumente'
  • Download: Formular 'KFZ - Erklärung Empfangsberechtigte gem. §46 FZV'
  • Download: Formular ' KFZ - Antrag Zulassung mit Vollmacht (Privatperson)'
  • Download: Formular 'KFZ - SEPA-Lastschriftmandat für Einzug der KFZ-Steuer'
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