Was erledige ich wo?
Was erledige ich wo?
Leistungsbeschreibung
Wegen der engen Verflechtungen zwischen Hessen und dem Vereinigten Königreich begleitet die Hessische Landesregierung die Austrittsverhandlungen durch eine Brexit-Arbeitsstruktur. Das Ziel ist es, bestehende Ressourcen so zu bündeln, dass kurzfristige Lösungen für Brexit-bezogene Risiken gefunden werden und kompetente Ansprechpartner für zentrale Fragen zur Verfügung stehen.
Der Brexit wird Auswirkungen auf viele Lebensbereiche in Hessen haben. Diese betreffen Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen und andere Institutionen.
Wenn sich das Vereinigte Königreich und die Europäische Union auf ein Austrittsabkommen einigen, kommt es zum weichen Brexit. In einer Übergangsphase voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020 ist Großbritannien Drittstaat, wird aber weitgehend weiter wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt.
Ohne Austrittsabkommen droht der harte Brexit. Dann wird Großbritannien mit dem Austritt sofort als Drittstaat behandelt. Dies hat vielfältige Änderungen beispielsweise im Bereich des Aufenthaltsrechts, im Handel zwischen Unternehmen der EU und Großbritannien oder für die Nutzung von Verkehrswegen sowie Forschungskooperationen zur Folge.
Die Brexit-Arbeitsstruktur hat zahlreiche Hinweise zu verschiedenen Themenbereichen zusammengestellt, um so umfassend wie möglich über die Auswirkungen des Brexit und die notwendigen Vorkehrungen zu informieren.
Angesichts der Komplexität des Themas werden sie bei Bedarf erweitert, ergänzt und korrigiert.
An wen muss ich mich wenden?
Eine eigens eingerichtete Stabsstelle in der Hessischen Staatskanzlei koordiniert alle Aktivitäten der Arbeitsstruktur.
Die Leiterin, Frau Yasmine Schritt, ist erreichbar unter: yasmine.schritt@stk.hessen.de; 0611 32 3867
Die folgenden Ansprechpartner sind außerdem Teil der Arbeitsstruktur und stehen Ihnen und Ihren Organisationen bei Ihren individuellen Fragestellungen zur Verfügung:
Dr. Stephan Bredt Tel.: 0611 815 2052 |
Abteilung Wirtschaftsordnung,Finanzdienstleistungen, Börsen, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung |
Leiter Themengruppe I, Schwerpunkte: Auswirkungen Finanzplatz Frankfurt; Standortmarketing |
Axel Henkel Tel.: 0611 815 2340 |
Abteilung Digitalisierung, Außenwirtschaft, Mittelstand, Berufliche Bildung, Technologie, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung |
Leiter Themengruppe I, Schwerpunkte: Auswirkungen Realwirtschaft; Standortmarketing |
Matthias Schenk Tel.: 0611 32 2260 |
Abteilung Steuern, Abgaben und Finanzmarktrecht, Hessisches Ministerium der Finanzen |
Leiter Themengruppe II, Schwerpunkte: Rechtsrahmen für den Finanzplatz |
Friedrich von Heusinger Tel.: 0032 2 739 5959 |
Vertretung des Landes Hessen bei der EU | Leiter Themengruppe III, Begleitung der Brexit Verhandlungen in Brüssel, Vermittlung Hessischer Positionen |
Welche Gebühren fallen an?
Anfragen zu den Auswirkungen des Brexit und den notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen sind kostenfrei.
Bemerkungen
Die EU-Kommission hat bisher drei Mitteilungen über die aus ihrer Sicht notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen insbesondere für einen harten Brexit vorgelegt. Für Unternehmen und andere Organisationen gibt es 88 Handreichungen.
Auch Bundesministerien stellen auf ihren Webseiten Informationen zur Verfügung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Hinweise der Hessischen Brexit Arbeitsstruktur nach Themenbereichen gegliedert
Fachlich freigegeben durch
Hessische Staatskanzlei