Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Hessen)
Hinweise:
Für die persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei!Ansprechpartner:
Frau Birgit Hoß, Tel.: 06195 803-815, Zimmer 016Frau Kerstin Busch, Tel.: 06195 803-812, Zimmer 021
Frau Kerstin Passon, Tel.: 06195 803-814, Zimmer 020
Gebühren:
Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder für eine Eheurkunde beträgt 12,00 Euro. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jede weitere 6,00 Euro. Bei schriftlicher Beantragung senden wir Ihnen eine Gebührenrechnung zu, bei persönlicher Vorsprache bitten wir Sie um Barzahlung.Bemerkungen:
Den Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister oder einer Eheurkunde senden Sie, unter Beifügung der Personalausweis- bzw. Reisepasskopie, an das Standesamt Kelkheim, Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus).Zum Ausfüllen im Acrobat-Reader
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